Betreuungsbonus für den Kindergarten/Krabbelstube von der Arbeiterkammer € 150,-

Kindergarten

AK-BETREUUNGSBONUS

150 EURO

Zuschuss zu kostenpflichtiger Betreuung in der

Krabbelstube, im Kindergarten und bei Tageseltern.

Einmalig für das Kindergartenjahr 2023/24.

ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus

150 Euro Zuschuss zu kostenpflichtiger Betreuung in der Krabbelstube, im Kindergarten

und bei Tageseltern. Einmalig für das Kindergartenjahr 2023/24.

Kinderbetreuung ist in Oberösterreich noch immer nicht kostenlos. Seit 2018 wird am Nachmittag „Eintrittsgeld“

im Kindergarten verlangt. Auch für Tageseltern und den Krabbelstuben-Besuch fallen (teilweise) Betreuungskosten

an. Die AK fordert schon seit langem eine kostenlose Kinderbetreuung, ganzjährig, ganztägig, ab

dem 2. Lebensjahr – mit Rechtsanspruch.

Eine Besserung der Situation für die Familien ist nicht absehbar. Deshalb schüttet die AK OÖ den AK-Betreuungsbonus

für ihre Mitglieder aus. Einmalig 150 Euro können Eltern beantragen, wenn ihr Kind eine Krabbelstube,

einen Kindergarten oder Tageseltern besucht und dafür Kosten anfallen.

Dazu wird benötigt:

u Mitgliedschaft eines Elternteils bei der Arbeiterkammer Oberösterreich

u Eine österreichische Familienbeihilfebestätigung (kein Kontoauszug!)

u Bestätigung des Kindergartens / der Krabbelstube / des Trägers, dass eine kostenpflichtige Kinderbetreuung

in Anspruch genommen wird oder eine Rechnung, auf der die Betreuungskosten ausgewiesen sind.

Der Antrag kann online unter ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus gestellt werden. Dort finden Sie alle

Infos zu den Bedingungen sowie ein Musterformular für die Bestätigung des Trägers. Bei Fragen wenden Sie sich

bitte an die AK-Mitarbeiter:innen unter betreuungsbonus@akooe.at oder +43 (0)50 6906-1615.

Antragsstellungen sind von 4. September 2023 bis 30. Juni 2024 für in diesem Zeitraum angefallene Betreuungskosten

möglich.