AK-BETREUUNGSBONUS
150 EURO
Zuschuss zu kostenpflichtiger Betreuung in der
Krabbelstube, im Kindergarten und bei Tageseltern.
Einmalig für das Kindergartenjahr 2023/24.
ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus
150 Euro Zuschuss zu kostenpflichtiger Betreuung in der Krabbelstube, im Kindergarten
und bei Tageseltern. Einmalig für das Kindergartenjahr 2023/24.
Kinderbetreuung ist in Oberösterreich noch immer nicht kostenlos. Seit 2018 wird am Nachmittag „Eintrittsgeld“
im Kindergarten verlangt. Auch für Tageseltern und den Krabbelstuben-Besuch fallen (teilweise) Betreuungskosten
an. Die AK fordert schon seit langem eine kostenlose Kinderbetreuung, ganzjährig, ganztägig, ab
dem 2. Lebensjahr – mit Rechtsanspruch.
Eine Besserung der Situation für die Familien ist nicht absehbar. Deshalb schüttet die AK OÖ den AK-Betreuungsbonus
für ihre Mitglieder aus. Einmalig 150 Euro können Eltern beantragen, wenn ihr Kind eine Krabbelstube,
einen Kindergarten oder Tageseltern besucht und dafür Kosten anfallen.
Dazu wird benötigt:
u Mitgliedschaft eines Elternteils bei der Arbeiterkammer Oberösterreich
u Eine österreichische Familienbeihilfebestätigung (kein Kontoauszug!)
u Bestätigung des Kindergartens / der Krabbelstube / des Trägers, dass eine kostenpflichtige Kinderbetreuung
in Anspruch genommen wird oder eine Rechnung, auf der die Betreuungskosten ausgewiesen sind.
Der Antrag kann online unter ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus gestellt werden. Dort finden Sie alle
Infos zu den Bedingungen sowie ein Musterformular für die Bestätigung des Trägers. Bei Fragen wenden Sie sich
bitte an die AK-Mitarbeiter:innen unter betreuungsbonus@akooe.at oder +43 (0)50 6906-1615.
Antragsstellungen sind von 4. September 2023 bis 30. Juni 2024 für in diesem Zeitraum angefallene Betreuungskosten
möglich.