Gebäudeinventarisierung (EED III)

Gebäude-Inventar nach der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie

Mit Artikel 6 der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie werden Gemeinden verpflichtet, ein Inventar der gemeindeeigenen Gebäude für alle Bürger:innen einsehbar, zu veröffentlichen.

Hiermit ist eine Bestandsliste aller im Eigentum der Gemeinde befindlichen (bzw. von dieser genutzten) Gebäude gemeint, welche eine beheizte/gekühlte Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen.

Das Gebäude-Inventar hat Informationen bzgl. der jeweiligen Gebäude-Gesamtnutzfläche (in m²), den jährlichen Energieverbrauch (Wärme, Kühlung, Strom) und einem gültigen Energieausweis (öffentlich zugänglicher Aushang in den Gebäuden) zu enthalten.

Gemeindeeigene Gebäude, welche von der Veröffentlichungspflicht betroffen sind:ein weißes Blatt mit schwarzem TextDas Gebäude-Inventar wird jährlich aktualisiert.