Bevor Sie Ihrem Planer den Auftrag zur Planung eines Wohnhauses erteilen, informieren Sie sich vorher beim Gemeindeamt Weißkirchen an der Traun, Abteilung Bauamt, gründlich über Ihr Grundstück hinsichtlich Flächenwidmung, Bauplatzbewilligung, Kanal- bzw. Wasserleitungsanschluss, Bebauungsplan, usw.
Sie erhalten bei uns auch einen Lageplan Ihres Grundstückes bzw. ein Verzeichnis der Grundnachbarn.
Ihr Planverfasser wird Ihnen mit Hilfe dieser Informationen einen Vorentwurf Ihres Bauplanes erstellen.
In regelmäßigen Abständen kommt unser zuständiger Sachverständiger vom Bezirksbauamt Wels in das Bauamt der Gemeinde Weißkirchen an der Traun, um diese Vorentwürfe zu prüfen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim Bauamt Weißkirchen an der Traun unter 07243/56155-13 oder 07243/56155-22.
Wenn nach dieser Vorprüfung aus technischer und rechtlicher Sicht keine Einwände gegen das geplante Bauvorhaben bestehen, kann um Baubewilligung angesucht werden:
Man unterscheidet zwischen folgenden Möglichkeiten:
1. Baubewilligung – Vereinfachtes Verfahren:
Alle Grundnachbarn stimmen mit Ihrer Originalunterschrift auf allen Bauplänen dem Bauvorhaben zu. Eine Nachbarzustimmung gilt auch als Rechtsmittelverzicht.
Wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig unterschrieben vorliegen, erlässt die Baubehörde einen schriftlichen Bescheid – die Baubewilligung. Dieser ergeht an alle Parteien und Beteiligte außer den Nachbarn. Wenn innerhalb von vier Wochen nach Zustellung kein Einspruch (Berufung) erhoben wird, ist der Bescheid rechtskräftig. Der Baubeginn kann erfolgen.
2. Baufreistellung:
Die Baufreistellung ist die kürzeste Verfahrensform. Es wird kein schriftlicher Bescheid erlassen, die Pläne und die Baubeschreibung werden mit dem Stempel „Baufreistellung“ versehen und vom Bürgermeister unterfertigt. Ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Bau begonnen werden.