Das neue Oö Hundehaltegesetz 2024

Hundehaltung

Informationen zur Anmeldung Ihres Hundes

Liebe Weißkirchnerinnen und Weißkirchner,

um die Anmeldung Ihres Hundes korrekt durchzuführen, beachten Sie bitte die unten aufgeführten Anforderungen.
Die notwendigen Dokumente und Bestätigungen sind entsprechend der Größe und Rasse Ihres Hundes unterschiedlich.

Kleine Hunde
Ein Hund gilt als klein, wenn er folgende Merkmale nicht überschreitet:

  • Gewicht: 20 kg
  • Höhe: 40 cm

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sachkundenachweis
  • Impfpass (blauer oder gelber Pass - Hundedaten wie: Rasse, Name, Geschlecht müssen ersichtlich sein)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Registrierung bei der Heimtierdatenbank (Animaldata)
  • Tierärztliche Bestätigung über Gewicht und Höhe:
    • Hunde jünger als 12 Monate: bis zum Ablauf des 14. Lebensmonats vorzulegen.
    • Hunde älter als 12 Monate: innerhalb von zwei Monaten ab Anmeldung vorzulegen.

Große Hunde
Ein Hund gilt als groß, wenn er mindestens eines der folgenden Merkmale überschreitet:

  • Gewicht: 20 kg
  • Höhe: 40 cm

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sachkundenachweis
  • Impfpass (blauer oder gelber Pass - Hundedaten wie: Rasse, Name, Geschlecht müssen ersichtlich sein)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Registrierung bei der Heimtierdatenbank (Animaldata)
  • Tierärztliche Bestätigung über Gewicht und Höhe:
    • Hunde jünger als 12 Monate: bis zum Ablauf des 14. Lebensmonats vorzulegen.
    • Hunde älter als 12 Monate: innerhalb von zwei Monaten ab Anmeldung vorzulegen.
  • Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP):
    • Hunde jünger als 12 Monate: ATP ist bis spätestens zum 18. Lebensmonat vorzulegen.
    • Hunde älter als 12 Monate: ATP ist innerhalb von sechs Monaten ab Anmeldung vorzulegen.
    • Hunde älter als 8 Jahre: ATP ist nicht erforderlich.

Hinweis: Wird die ATP nicht fristgerecht bestanden, gilt der Hund als auffällig und muss an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb geführt werden.

Hunde bestimmter Rassen:
Für Hunde bestimmter Rassen gelten dieselben Anforderungen wie für große Hunde. Besonders wichtig ist die Vorlage der ATP. Zu diesen Rassen zählen:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • American Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • sowie deren Kreuzungen untereinander (Mischlinge)

Bei Zweifeln, ob Ihr Hund zu diesen Rassen zählt, muss ein Sachverständigengutachten eingereicht werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Gemeindeverwaltung