Sterbefälle

Die Anzeigepflicht obliegt bei

  1. Sterbefällen im Krankenhaus dem Leiter der Krankenanstalt
  2. Haussterbefällen den nächsten Angehörigen, dem Unterkunftgeber, dem Totenbeschauarzt u. sonstigen Personen, die vom Tod Kenntnis haben
  3. Amtlichen Ermittlungen über den Tod: Bundespolizei

Diese Anzeige ist beim Standesamt Marchtrenk abzugeben.

Bitte legen Sie folgende Urkunden vor

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe, gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes

Bei nicht österreichischen Staatsbürgern zusätzlich

  • Reisepass

Kontakt Standesamtsverband Marchtrenk:

Tel.: 07243/552 DW 110