Die Anzeigepflicht obliegt bei
- Sterbefällen im Krankenhaus dem Leiter der Krankenanstalt
- Haussterbefällen den nächsten Angehörigen, dem Unterkunftgeber, dem Totenbeschauarzt u. sonstigen Personen, die vom Tod Kenntnis haben
- Amtlichen Ermittlungen über den Tod: Bundespolizei
Diese Anzeige ist beim Standesamt Marchtrenk abzugeben.
Bitte legen Sie folgende Urkunden vor
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der letzten Ehe, gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes
Bei nicht österreichischen Staatsbürgern zusätzlich
Kontakt Standesamtsverband Marchtrenk:
Tel.: 07243/552 DW 110