Liebe Weißkirchnerinnen!
Liebe Weißkirchner!
Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 kann von sozial bedürftigen Personen in Oberösterreich
vom 1. Oktober bis 30. November 2024 online beantragt werden.
Die Gewährung hängt vom Jahresbruttoeinkommen 2023 ab:
- Einpersonenhaushalte: Einkommen bis 19.070 Euro
- Mehrpersonenhaushalte: Einkommen bis 26.940 Euro
Das Einkommen wird gemäß den Kategorien des § 2 Einkommensteuergesetz 1988 berechnet. Die Auszahlung erfolgt nach automatisierter Prüfung der Anträge per Überweisung auf ein SEPA-Konto.
Familienbeihilfe, Pflegegeld und ähnliche Beihilfen zählen nicht zum Einkommen.
Wer wird gefördert?
- HWS in OÖ seit zumindest 01. September 2024
- eigener Haushalt (Antrag einmalig pro Haushalt)
Bürgerinnen und Bürger, die keinen Online-Antrag stellen können, erhalten Unterstützung durch das Bürgerservice-Team der Gemeinde Weißkirchen.