Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss

Liebe Weißkirchnerinnen!
Liebe Weißkirchner!

Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 kann von sozial bedürftigen Personen in Oberösterreich 
vom 1. Oktober bis 30. November 2024 online beantragt werden. 
Die Gewährung hängt vom Jahresbruttoeinkommen 2023 ab:

  • Einpersonenhaushalte: Einkommen bis 19.070 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte: Einkommen bis 26.940 Euro

Das Einkommen wird gemäß den Kategorien des § 2 Einkommensteuergesetz 1988 berechnet. Die Auszahlung erfolgt nach automatisierter Prüfung der Anträge per Überweisung auf ein SEPA-Konto. 
Familienbeihilfe, Pflegegeld und ähnliche Beihilfen zählen nicht zum Einkommen.

Wer wird gefördert?

  • HWS in OÖ seit zumindest 01. September 2024
  • eigener Haushalt (Antrag einmalig pro Haushalt)

Bürgerinnen und Bürger, die keinen Online-Antrag stellen können, erhalten Unterstützung durch das Bürgerservice-Team der Gemeinde Weißkirchen.