Heizkostenzuschuss 2024/2025

Heizkostenzuschuss

Liebe Weißkirchnerinnen und Weißkirchner,

Die Gemeinde Weißkirchen unterstützt auch in der Heizperiode 2024/2025 sozial bedürftige Bürgerinnen und Bürger mit einem Heizkostenzuschuss.

Antragsfrist:
Stellen Sie Ihren Antrag bis zum 30. April 2025 direkt im Meldeamt während der Parteienverkehrszeiten.

Anspruchsberechtigt sind:
Personen, deren Jahresbruttoeinkommen 2023 folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • Einpersonenhaushalt: bis 20.000 Euro
  • Mehrpersonenhaushalt: bis 30.000 Euro

Nicht berücksichtigt werden:

  • Familienbeihilfe
  • Pflegegeld
  • Sonstige Beihilfen

Wir möchten sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten die Unterstützung rechtzeitig beantragen können. Bei Fragen steht Ihnen das Team im Meldeamt gerne zur Verfügung.