Liebe Weißkirchnerinnen und Weißkirchner,
Die Gemeinde Weißkirchen unterstützt auch in der Heizperiode 2024/2025 sozial bedürftige Bürgerinnen und Bürger mit einem Heizkostenzuschuss.
Antragsfrist:
Stellen Sie Ihren Antrag bis zum 30. April 2025 direkt im Meldeamt während der Parteienverkehrszeiten.
Anspruchsberechtigt sind:
Personen, deren Jahresbruttoeinkommen 2023 folgende Grenzen nicht überschreitet:
- Einpersonenhaushalt: bis 20.000 Euro
- Mehrpersonenhaushalt: bis 30.000 Euro
Nicht berücksichtigt werden:
- Familienbeihilfe
- Pflegegeld
- Sonstige Beihilfen
Wir möchten sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten die Unterstützung rechtzeitig beantragen können. Bei Fragen steht Ihnen das Team im Meldeamt gerne zur Verfügung.