Wichtige Information zur ID Austria und dem Zugang zu FinanzOnline

Information

Liebe Weißkirchnerinnen und Weißkirchner!

In den letzten Wochen kursieren unterschiedliche Informationen zur Nutzung von FinanzOnline und der ID Austria. Einige Bürgerinnen und Bürger wurden bereits direkt vom Finanzamt kontaktiert, andere durch Medienberichte verunsichert. Wir möchten daher klarstellen:

👉 Die Nutzung von FinanzOnline ist weiterhin auch ohne ID Austria möglich!

Zwar empfiehlt das Finanzministerium die Umstellung auf die ID Austria – sie ist jedoch nicht verpflichtend, solange man bereits bei FinanzOnline registriert ist.

Zwei Möglichkeiten für den Zugang zu FinanzOnline ab Februar 2025:


1. ID Austria (empfohlen, aber nicht verpflichtend)

Die ID Austria ist eine moderne, sichere und zentrale digitale Identität, die nicht nur für FinanzOnline, sondern auch für viele weitere Anwendungen von Behörden und Unternehmen genutzt werden kann.

Vorteile:

  • Einfacher & sicherer Zugang (2-Faktor-Authentifizierung ist inkludiert)
  • Kein zusätzlicher Login bei FinanzOnline nötig
  • Auch für andere Online-Dienste einsetzbar (z. B. Gesundheitskasse, eAusweise usw.)

💡 Das Finanzministerium empfiehlt die ID Austria als bevorzugte Variante.


2. Alternative: 2-Faktor-Authentifizierung ohne ID Austria

Für alle, die keine ID Austria nutzen können oder möchten, gibt es eine alternative Zugangsmöglichkeit:
Ab Februar 2025 kann direkt in FinanzOnline eine 2-Faktor-Authentifizierung eingerichtet werden.

Voraussetzungen:

  • Bereits bestehende Registrierung bei FinanzOnline
  • Smartphone mit Fingerabdrucksensor oder Gesichtserkennung
  • Authenticator-App (z. B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator)

Beim Login in FinanzOnline erscheint ein Hinweis mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung. Sollte ein Gerät gewechselt oder verloren werden, kann die Anmeldung mithilfe eines Wiederherstellungscodes wiederhergestellt werden.


Wichtig: Papierformulare bleiben weiterhin verfügbar!

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Arbeitnehmerveranlagung lieber in Papierform abgeben möchten, gilt:
👉 Die haptischen Formulare wird es auch weiterhin geben!
Niemand ist gezwungen, die digitale Variante zu nutzen – Sie können Ihre Steuererklärung wie gewohnt schriftlich beim Finanzamt einreichen.


Wir möchten Ihnen damit Sicherheit geben:
👉 Niemand wird vom Zugang zu FinanzOnline ausgeschlossen, nur weil er die ID Austria nicht nutzt.

Wir hoffen, diese Informationen bringen mehr Klarheit in das Thema.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Gemeindeteam Weißkirchen