- Geschenk für Neugeborene Kinder!
- Für Neugeborene Kinder erhalten Eltern von der Gemeinde Weißkirchen an der Traun ein persönliches Geschenk überreicht!
- Voraussetzung ist, das der Hauptwohnsitz zur Zeit der Geburt in Weißkirchen an der Traun ist!
- Gewährung Zuschuss für Schulveranstaltungen!
- Dieser Zuschuss kann von allen Pflichtschülern, die in Weißkirchen ihren Hauptwohnsitz haben, unabhängig des Schulortes und des Schultypes, unter Vorlage einer Teilnahme- und Kostenbestätigung der Schule beantragt werden.
- Ab dem Schuljahr 2006/2007 gewährt die Gemeinde Weißkirchen an der Traun für Schulveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen (Schikurs, Schullandwoche, etc.) einen Zuschuss in Höhe von € 40,00. (€ 35,- bis Dezember 2016)
- Förderung Lehrlinge in Betrieben!
- Betriebe, die ihren Sitz in Weißkirchen haben, können auf Antrag eine Förderung für Lehrlinge, welche sich im ersten Lehrjahr befinden und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Anspruch nehmen.
- Die Förderung besteht in der Form, dass für den Lehrling keine Kommunalsteuer zu entrichten ist.
- Ab dem Sommersemester 2015 gewährt die Gemeinde allen Studierenden, die in Weißkirchen an der Traun mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und welche an Universitäten oder Fachhochschulen studieren, auf Antrag, 50,- Euro Unterstützung für das Studententicket pro Semester (maximale Förderbetrag € 100,- für 2 Semester). Rückwirkende Gewährung ist bis maximal 12 Monate möglich.
- Als Nachweis werden die aktuelle Inskriptionsbestätigung und das Semesterticket des Fahrbetriebs benötigt.
Die Unterstützung kann höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden.