HOCHZEITEN
Sie planen den schönsten Tag im Leben? Sie planen ihre Hochzeit?
Unsere Standesbeamt:innen begleiten sie gerne bei der Realisierung ihrer standesamtlichen Trauung am Gemeindeamt Weißkirchen an der Traun.
Grundlegende Informationen
Eine Ehe/EP vor dem Gesetz gilt nur dann als begründet, wenn die Verlobten aus freiem Willen vor einer/einem Standesbeamt:in persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§17 EheG).
Trauungen werden ausschließlich in deutscher Sprache abgehalten. Sind die Verlobten oder ein:e Verlobt:er nicht sprachkundig, ist ein:e Dolmetscher:in hinzuzuziehen.
Trauzeugen (§ 9 PStG 2013) sind nicht zwingend notwendig: Die Verlobten können sich, je nach persönlicher Präferenz, für zwei Trauzeug:innen, eine/einen oder keine/keinen Trauzeug:in entscheiden.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Marchtrenk
Gem. § 5 Personenstandsgesetz (PStG) 2013 können Gemeinden zur effizienteren Besorgung der nach § 3 übertragenen Aufgaben einen Standesamtsverband gründen. Seit Jänner 2015 ist Weißkirchen an der Traun verbandsangehörige Gemeinde des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Marchtrenk. Weitere Mitgliedsgemeinden sind neben der Verbandssitzgemeinde Marchtrenk die Marktgemeinden Buchkirchen und die Gemeinde Holzhausen.
Heiraten am Gemeindeamt Weißkirchen an der Traun
Ungeachtet der Zugehörigkeit zum Standesamtsverband Marchtrenk werden am Gemeindeamt Weißkirchen an der Traun natürlich auch Trauungen durchgeführt. Hier kümmern sich unsere drei Standesbeamt:innen hier um Ihre Anliegen.
Sie möchten Ihren Trauungstermin koordinieren?
Kommen Sie gerne persönlich zu uns aufs Gemeindeamt oder vereinbaren Sie im Vorfeld Ihren individuellen Termin:
Tel: 07243/56155 – DW 0
Mail: gemeinde@weisskirchen.ooe.gv.at
Trauungstermine werden nach Verfügbarkeit vereinbart.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Trauung in jeder Gemeinde in Österreich durchführen zu lassen (§ 19 PStG 2013).
Ermittlung der Ehefähigkeit, Ermittlung der Fähigkeit eine Eingetragene Partnerschaft zu begründen (vormals „Aufgebot“)
In diesem Verfahren prüft die/der Standesbeamt:in das Vorliegen der Voraussetzung zur Eheschließung sowohl in formalrechtlicher als auch materiell rechtlicher Hinsicht und belehrt die Verlobten über die Rechtsfolge der Ehe (§ 14 PStG 2013)
Die Ermittlung der Ehefähigkeit ist ausschließlich am Standesamt Marchtrenk vornehmen zu lassen. Hierbei wird auf die Notwendigkeit der Anwesenheit beider Ehegatten verwiesen (§ 16 PStG 2013). Die Ermittlung der Ehefähigkeit/Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist nur 6 Monate ab dem Tag, an dem die Ermittlung erfolgt, gültig.
Kontakt Standesamt Marchtrenk:
Tel: 07243/552 – 0
Schriftliche Anfragen an: standesamt@marchtrenk.gv.at
Folgende Originaldokumente sind mitzubringen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ggf. Verleihungsurkunde akademischer Grade
- Verlobte, die bereits verheiratet waren, haben zusätzlich die Heiratsurkunde aller früheren Ehen und den Nachwei über deren rechtskräftige Auflösung vorzulegen