Förderung Lehrlinge in Betrieben

Betriebe, die ihren Sitz in Weißkirchen haben, können auf Antrag eine Förderung für Lehrlinge, welche sich im ersten Lehrjahr befinden und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Anspruch nehmen.

Die Förderung besteht in der Form, dass für den Lehrling keine Kommunalsteuer zu entrichten ist.

Zuständig