Gewährung Zuschuss für Schulveranstaltungen

Dieser Zuschuss kann von allen Pflichtschülern, die in Weißkirchen ihren Hauptwohnsitz haben, unabhängig des Schulortes und des Schultypes, unter Vorlage einer Teilnahme- und Kostenbestätigung der Schule beantragt werden.

Seit dem Schuljahr 2006/2007 gewährt die Gemeinde Weißkirchen an der Traun für Schulveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen (Schikurs, Schullandwoche, etc.) einen Zuschuss in Höhe von € 40,00. (€ 35,- bis Dezember 2016)

Zuständig