Liebe Weißkirchnerinnen und Weißkirchner!
Anträge für den Heizkostenzuschuss können ab sofort bis spätestens 30. April 2024 beantragt werden.
Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.